Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Die uns erteilten Aufträge gelten, soweit nichts anderes vereinbart wurde bis zum schriftlichen Widerruf.
2. Alle Angaben basieren auf den uns von dritter Stelle erteilten Informationen und sind, soweit möglich von uns überprüft. Sie erfolgen nach besten Wissen, jedoch ohne Gewähr für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Für eigene Fehler haften wir ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz.
3. Alle Angebote erfolgen freibleibend, den Zwischenverkauf und die Zwischenvermietung behalten wir uns ausdrücklich vor.
4. Soweit sich aus dem Angebot nichts weiteres ergibt, bzw. schriftlich keine anderen Sätze vereinbart wurden, beträgt unser Honorar im Erfolgsfall:
4.1. Für den Nachweis oder die Vermittlung einer Vertragsabschlussgelegenheit im Allgemeinen 3,57% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus der gesamten Gegenleistung. Abweichende Provisionssätze sind bei den einzelnen Objekten angegeben.
4.2. Bei Nachweis oder Vermittlung von Wohnungsmietverträgen im Allgemeinen 2,5 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Sätze sind bei den Objekten angegeben.
4.3. Bei gewerblichen Mietverträgen stets 3,57% aus der 10-Jahres Miete inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieses Honorar wird jeweils mit dem Abschluss des nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages fällig und zahlbar.
5. Die Provisionspflicht besteht ebenfalls, wenn der Ankauf über eine Tochter-/ Beteiligungsgesellschaft bzw. dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma, auch wenn diese unter anderem Namen firmiert. Darüber hinaus besteht die Pflicht zur Zahlung der Provision sollte der Kauf über eine dritte Privatperson oder über beratende Berufe abgewickelt wird.
6. Bei Zustandekommen eines Vertragsabschlusses über ein von uns angebotenes Objekt sind Sie verpflichtet uns dies ohne Verzug mitzuteilen und uns die Vertragsbedingungen zu nennen. Unser Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen, oder wenn der angestrebte Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch den Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wurde.
7. Sollte Ihnen eine durch uns angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so sind Sie verpflichtet uns dies ohne Verzug mit Offenlegung der Informationsquelle mitzuteilen. Sollte ein bereits von uns angebotenes Objekt Ihnen danach direkt oder über Dritte angeboten werden, sind Sie anderseits verpflichtet, dem Anbieter oder der Anbieterin gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unseres Objektes abzulehnen.
8. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte entsteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Provision. Kommt infolge von einer Weitergabe an Dritte ein Vertragsabschluss aufgrund unserer Angebote zustande, sind Sie verpflichtet den Schaden in Höhe der uns entgangenen Provision zu erstatten. Weitergehende Schadensersatzansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
9. Unser Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene notarielle Kaufvertrag oder Mietvertrag rückgängig gemacht wird, oder infolge eines Verschuldens des Käufers oder Verkäufers durch Anfechtung hinfällig wird. Gleiches gilt, falls eine notwendige Genehmigung zu einem abgeschlossenen Geschäft aus Gründen versagt wird, die in der Person des Angebotsempfängers bzw. des Käufers liegen und dies uns vorher nicht mitgeteilt wurde.
10. Gemäß § 11 der Makler- und Bauträgerverordnung weisen wir darauf hin, dass wir Vermögenswerte Dritter nicht annehmen.
11. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand gilt zwischen Kaufleuten – Aachen – als vereinbart, ansonsten verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
12. Diese Bedingungen gelten für alle, auch mündlichen Angebote. Alle abweichenden Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.